Pilotprojekt Schutzzeiten

Foto: Wanderfalken - A. Buck
Wichtige Informationen zum Pilotprojekt für verkürzte und flexible Schutzzeiten
an Brutfelsen Basierend auf einem gemeinsamen Vorschlag von DAV, IG Klettern und
Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) werden in Abstimmung mit dem Ministerium
für Ländlichen Raum und weiteren Naturschutzbehörden an ausgewählten Pilotfelsen
verkürzte und flexible Schutzzeiten an bekletterten Brutfelsen eingeführt und
getestet. Das Pilotprojekt läuft von 2011 bis 2013 an folgenden Felsen:
- Neidlinger Fels, Lenninger Tal, Schwäbische Alb
- Gelber Fels (Hauptfels), Lenninger Tal, Schwäbische Alb
- Rusenschloß, Blautal, Schwäbische Alb
- Römerstein, Uracher Alb, Schwäbische Alb
- Klingelefelsen, Todtnau, Südschwarzwald
- Falkenfelsen (Obere Gruppe), Bad Herrenalb, Nordschwarzwald (hier bereits
flexible Schutzzeiten 2011 vom LRA Calw unbefristet eingeführt)
An den Felsen gelten weiterhin die behördlichen Kletterregelungen mit allen Nebenbestimmungen.
Lediglich die zeitliche Sperrung zum Schutz der Brutvögel wird für die Dauer des
Pilotprojektes verändert.
Die Grundsperrzeit wird bei Bruten von Kolkraben oder Wanderfalken um einen Monat
verkürzt und ist nun jährlich von 1. Januar bis 30. Juni. Bei Dohlenbrut ist die
Schutzzeit von 15. Februar bis 30. Juni und im Oktober halbtags bis 12.00 Uhr.
Beim Rusenschloß addieren sich die Schutzzeiten (Kolkrabe und Dohle!) entsprechend.
Je nach Brutverlauf kann die Sperrzeit in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft
Wanderfalkenschutz und dem lokalen Arbeitskreis Klettern und Naturschutz (AKN)
vom Landratsamt verkürzt oder verlängert werden. Eine gemeinsame Überprüfung des
Brutverlaufs durch AKN und AGW findet frühestens im Mai statt. Eine Beschilderung
vor Ort informiert über den aktuellen Status. Informationen zu aktuellen Sperrungen
und Freigaben finden sich auch unter: www.alpenverein-bw.de
Der moderne und kletterfreundliche Ansatz erfordert eine verstärkte Betreuung
der Brutfelsen und eine enge, vertrauensvolle Kooperation zwischen Vogelschützern
und Kletterern. Insbesondere gegen Ende der Brutzeit bedarf es gemeinsamer Begehungen
und Beobachtungen um den Fortgang der Brut zu dokumentieren. Nur nach eindeutiger
Bestätigung des Ausfliegens der Jungvögel kann ein Kletterfels frühzeitig geöffnet
werden. Verzögert sich die Brut oder gibt es keine gemeinsamen Ortstermine, bleibt
der Fels bis zum Ende der Grundsperrfrist (oder in seltenen Fällen sogar darüber
hinaus) gesperrt. Gleiches gilt bei Vertreibungen von Brutvögeln oder unnatürlichen
Brutabbrüchen.
Für die AG Wanderfalkenschutz bedeuten die flexiblen Regelungen einerseits mehr
Absprachen und Arbeit, andererseits wird eine weitere Steigerung der Akzeptanz
des Vogelschutzes am Fels erwartet sowie eine aktive Mitarbeit der Kletterer bei
der Betreuung und Beobachtung der Brutvögel, z.B. bei der Beringung von Jungvögel
an Felsen. Eine verstärkte Kooperation zwischen AGW und den Arbeitskreisen Klettern
und Naturschutz ist das erklärte Ziel der Verbände.
Beispiel - Schild
Wir bitten alle Kletterer, sich an die flexiblen, aber dennoch verbindlichen Sperrzeiten
zu halten. Vom Erfolg des Pilotprojektes hängt eine landesweite Einführung von
flexiblen Regelungen ab.
Rückfragen an den lokalen AKN
(Adressen auf der Homepage des DAV-Landesverbands)
oder an Heiko Wiening: heiko_wiening@alpenverein-bw.de
Diese Infos als pdf: Pilotprojekt
Schutzzeiten