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Das  Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Verordnung über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) aktualisiert. Ab dem 2. Juni 2020 tritt damit die aktualisierte Verordnung zur Regelung des Betriebes von Sportanlagen und Sportstätten, Tanzschulen, Schwimm- und Hallenbädern sowie Thermal- und Spaßbädern in Kraft. Neben den Aktualisierungen zu Sport- und Kletterhallen wurden auch die Auflagen für den Sport im Freien angepasst. 

Zu Trainings- und Übungszwecken dürfen ab dem 2. Juni 2020 Sport- und Kletterhallen unter bestimmten Voraussetzungen wieder geöffnet werden. Mit der Öffnung können die Sektionen in Baden-Württemberg den Sport- und Trainingsbetrieb in den Kletterhallen wieder aufnehmen. „Die Öffnung aller Sport- und Trainingsstätten ist für den Sport in Baden-Württemberg ein wichtiger Schritt. Wir sind froh, dass die Landesregierung diesen Weg wieder zulässt. Insbesondere den vielen Vereinen und Sektionen im Land hilft die schrittweise Rückkehr hin zu einer neuen Normalität enorm“, sagt Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbands Baden-Württemberg e. V. nach Veröffentlichung der Verordnung.

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